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Rechnungsprogramm für Handwerker › Rechnung Muster

Handwerker Rechnung Muster: alle Pflichtangaben mit Beispiel

Kurz gesagt: Jede Handwerkerrechnung braucht diese Angaben (§ 14 Abs. 4 UStG):

  • Name und Anschrift von dir und vom Kunden
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Nummer
  • Leistung und Leistungsdatum
  • Netto, Steuersatz, Steuer und Gesamtbetrag

Bei Privatkunden zusätzlich: Lohnkosten getrennt und Hinweis auf 2 Jahre Aufbewahrung.

Muster einer Handwerkerrechnung

So sieht eine vollständige Rechnung für einen Privatkunden aus. Die Nummern gehören zur Checkliste darunter.

1Sanitär Beispiel
Max Beispiel
Hauptstraße 5, 10115 Berlin
3Steuernr. 12/345/67890
2Rechnung an
Anna Müller
Kantstraße 10, 10623 Berlin

Rechnung

4Rechnungsdatum30.09.2026
5RechnungsnummerRE-2026-0042
6Leistungsdatum29.09.2026
7LeistungMengeBetrag
Arbeitszeit: Siphon getauscht (Lohnkosten)1,5 h × 68,00 €102,00 €
Material: Siphon1 Stk.54,72 €
8Nettobetrag156,72 €
9Umsatzsteuer 19 %29,78 €
10Gesamtbetrag186,50 €

11Enthaltene Lohnkosten: 102,00 € netto (121,38 € brutto).
12Sie sind gesetzlich verpflichtet, diese Rechnung zwei Jahre aufzubewahren.
Zahlbar ohne Abzug bis 14.10.2026. IBAN DE00 0000 0000 0000 0000 00.

Alle Namen, Nummern und die IBAN sind Beispiele.

Vorlage kostenlos herunterladen

Zum Ausfüllen in Word oder zum Ausdrucken. Ohne Anmeldung.

Mit Umsatzsteuer (19 %)

WordPDF

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

WordPDF

Checkliste: Pflichtangaben nach § 14 UStG

  1. Vollständiger Name und Anschrift von dir (dem leistenden Unternehmer)
  2. Vollständiger Name und Anschrift deines Kunden
  3. Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  4. Rechnungsdatum
  5. Fortlaufende Rechnungsnummer, die nur einmal vergeben wird
  6. Zeitpunkt der Leistung, bei mehreren Tagen der Zeitraum (z. B. 22.–26.09.2026)
  7. Menge und Art der Leistung, so genau, dass man sie nachvollziehen kann
  8. Nettobetrag, aufgeteilt nach Steuersätzen
  9. Steuersatz und Steuerbetrag, oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung
  10. Gesamtbetrag

Dazu kommen bei Privatkunden die Punkte 11 und 12. Sie sind unten erklärt.

Was bei Handwerkerrechnungen besonders ist

Lohnkosten getrennt (§ 35a EStG)

Arbeit und Material immer als eigene Positionen.

Nur so kann dein Privatkunde 20 % der Lohnkosten von der Steuer abziehen. Voraussetzung: Er zahlt unbar.

Aufbewahrungshinweis

Pflicht bei Privatkunden und Arbeiten an Haus, Wohnung oder Grundstück.

Text: „Sie sind gesetzlich verpflichtet, diese Rechnung zwei Jahre aufzubewahren.“ Entfällt bei Kleinunternehmern und Firmenkunden (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG).

Frist: 6 Monate

Rechnung spätestens 6 Monate nach der Arbeit.

Gilt für Arbeiten an Grundstücken und Gebäuden, auch bei Privatkunden (§ 14 Abs. 2 UStG).

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Keine Umsatzsteuer ausweisen.

Stattdessen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Kleinbetragsrechnung bis 250 €

Weniger Pflichtangaben.

Es reichen dein Name und deine Anschrift, das Datum, die Leistung und der Bruttobetrag mit Steuersatz (§ 33 UStDV).

Subunternehmer am Bau (§ 13b UStG)

Oft keine Umsatzsteuer ausweisen.

Die Steuer schuldet dann dein Auftraggeber. Hinweis auf der Rechnung: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.

E-Rechnung: was ab 2025 gilt

Seit 2025Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können.
Ab 2027Rechnungen an Firmen als E-Rechnung ausstellen, wenn dein Vorjahresumsatz über 800.000 € lag.
Ab 2028Gilt für alle Rechnungen an Firmen. Kleinunternehmer sind vom Ausstellen ausgenommen.
PrivatkundenWeiter PDF oder Papier.

Eine E-Rechnung ist eine Datei in einem festen Format (XRechnung oder ZUGFeRD), die eine Software lesen kann. Ein normales PDF zählt nicht.

Aufbewahren

Deine eigenen Rechnungen musst du acht Jahre aufbewahren, unveränderbar und auffindbar (§ 14b UStG, GoBD). Korrekturen machst du nicht in der alten Rechnung, sondern über eine Stornorechnung und eine neue Rechnung.

Statt Muster ausfüllen: einsprechen.

ZettelFix macht aus „Siphon getauscht, anderthalb Stunden, Material 54 Euro“ eine Rechnung mit allen Angaben oben, Lohnkosten getrennt und E-Rechnung (ZUGFeRD) inklusive.

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Häufige Fragen

Welche Angaben muss eine Handwerkerrechnung enthalten?

Nach § 14 Abs. 4 UStG: vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden, deine Steuernummer oder USt-IdNr., das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, der Zeitpunkt der Leistung, das Nettoentgelt, der Steuersatz mit Steuerbetrag und der Gesamtbetrag. Bei Privatkunden kommen der Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht und sinnvollerweise getrennt ausgewiesene Lohnkosten dazu.

Muss ich Lohn und Material getrennt ausweisen?

Für Privatkunden ja, praktisch immer. Nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten kann dein Kunde nach § 35a EStG von der Steuer abziehen, und das geht nur, wenn sie auf der Rechnung erkennbar sind und er unbar bezahlt.

Bis wann muss ich die Rechnung schreiben?

Bei Arbeiten an einem Haus oder einer Wohnung musst du innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung eine Rechnung ausstellen, auch an Privatkunden (§ 14 Abs. 2 UStG).

Brauche ich als Handwerker eine E-Rechnung?

Für Rechnungen an Unternehmen: Empfangen musst du E-Rechnungen schon seit 2025. Ausstellen musst du sie ab 2027, wenn dein Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, und ab 2028 in jedem Fall. Kleinunternehmer sind vom Ausstellen ausgenommen. Für Rechnungen an Privatkunden reicht weiterhin PDF oder Papier.

Was gilt für kleine Rechnungen bis 250 €?

Bei einer Kleinbetragsrechnung bis 250 € brutto reichen weniger Angaben: dein Name und deine Anschrift, das Datum, Menge und Art der Leistung sowie der Bruttobetrag mit Steuersatz (§ 33 UStDV). Kundenname und Rechnungsnummer sind dann nicht vorgeschrieben, schaden aber nicht.

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Stand: September 2026.