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E-Rechnung für Handwerker: was du wann tun musst
Kurz gesagt:
- Seit 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach reicht.
- Ausstellen musst du sie nur für Rechnungen an Firmen: ab 2027 bei über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 alle.
- Für Privatkunden ändert sich nichts. PDF oder Papier bleiben erlaubt.
- Kleinunternehmer sind vom Ausstellen befreit.
Die E-Rechnung klingt nach Buchhaltungsthema, betrifft aber fast jeden Handwerksbetrieb. Sobald du für Hausverwaltungen, Bauträger oder andere Firmen arbeitest, entscheidet das Format deiner Rechnung bald darüber, ob sie überhaupt als ordnungsgemäß gilt. Und auch wenn du nur für Privatkunden arbeitest: Deine Großhändler und Lieferanten schicken dir ihre Rechnungen schon jetzt zunehmend als E-Rechnung.
Die Fristen
| Seit 2025 | Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können, auch Kleinunternehmer. |
|---|---|
| 2025–2026 | Übergangszeit: Du darfst an Firmen noch PDF oder Papier schicken. |
| Ab 2027 | Pflicht zum Ausstellen an Firmen, wenn dein Umsatz im Vorjahr über 800.000 € lag. Darunter noch ein Jahr Übergang. |
| Ab 2028 | Pflicht für alle Rechnungen an Firmen. Ausgenommen: Kleinunternehmer und Kleinbeträge bis 250 €. |
Welcher Umsatz zählt für die 800.000 €?
Maßgeblich ist dein Gesamtumsatz im Vorjahr, also für 2027 der Umsatz aus 2026. Die meisten Solo-Handwerker und kleinen Betriebe liegen darunter. Für sie gilt die Pflicht zum Ausstellen deshalb erst ab 2028. Umstellen solltest du trotzdem früher, weil viele Firmenkunden E-Rechnungen schon jetzt bevorzugen.
Betrifft mich das?
Entscheidend ist, wer deine Rechnung bekommt.
Privatkunden
Keine E-Rechnung nötig.
PDF oder Papier bleiben erlaubt, auch nach 2028.
Hausverwaltungen und Firmen
E-Rechnung ab 2027 oder 2028.
Hausverwaltungen sind Unternehmen. Für Rechnungen an sie gilt die Pflicht, je nach deinem Umsatz ab 2027 oder spätestens 2028.
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Ausstellen: nein. Empfangen: ja.
Du bist vom Ausstellen dauerhaft befreit, musst E-Rechnungen aber seit 2025 annehmen können.
Kleinbeträge bis 250 €
Ausgenommen.
Kleinbetragsrechnungen dürfen weiter als PDF oder Papier raus.
Aufträge von Behörden
Oft schon heute Pflicht.
Bund, Länder und Kommunen verlangen meist schon jetzt eine E-Rechnung, häufig als XRechnung über ein eigenes Portal. Das regelt jeder Auftraggeber selbst.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Du bist Installateur und reparierst für eine Hausverwaltung eine Heizung in einem Mehrfamilienhaus. Am selben Tag tauschst du bei einer Privatkundin einen Wasserhahn.
- Die Hausverwaltung ist ein Unternehmen. Ab 2028 (oder ab 2027 bei höherem Umsatz) musst du ihr eine E-Rechnung schicken.
- Die Privatkundin bekommt wie bisher ein PDF oder eine Papierrechnung.
Am einfachsten ist ein Programm, das jede Rechnung als ZUGFeRD erstellt. Die Privatkundin sieht darin ein ganz normales PDF, die Software der Hausverwaltung liest die eingebetteten Daten. So brauchst du nicht zwei verschiedene Abläufe.
Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung schicke?
Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Pflicht für dich gilt, ist eine PDF- oder Papierrechnung an eine Firma keine ordnungsgemäße Rechnung mehr. Dein Kunde kann daraus dann in der Regel keine Vorsteuer ziehen. Die Folge im Alltag: Die Buchhaltung deines Kunden schickt die Rechnung zurück und bittet um eine korrekte E-Rechnung, und dein Geld kommt später.
Für Rechnungen an Privatkunden hat das Format dagegen keine Folgen.
Was zählt als E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Datei, die Software automatisch auslesen kann. Ein PDF allein reicht dafür nicht.
| XRechnung | Reine Datendatei (XML). Für Menschen nur mit einem Anzeigeprogramm lesbar. Oft bei Behörden verlangt. |
|---|---|
| ZUGFeRD | PDF mit eingebetteten Daten. Der Kunde sieht eine normale Rechnung, seine Software liest die Daten. Gilt ab Profil EN 16931 als E-Rechnung. |
| Normales PDF | Keine E-Rechnung, auch wenn es per E-Mail kommt. |
Empfangen: was du schon jetzt brauchst
- Ein E-Mail-Postfach, an das Lieferanten Rechnungen schicken können.
- Eine Möglichkeit, die Datei zu öffnen. Für XRechnung brauchst du ein Anzeigeprogramm; viele Buchhaltungsprogramme können das.
- Aufbewahrung im Original, 8 Jahre. Die Datei selbst zählt. Ein Ausdruck reicht nicht.
Im Handwerk kommen die ersten E-Rechnungen meist vom Großhändler für dein Material. Wichtig: Speichere die Datei so, wie sie ankommt, und leite sie an deinen Steuerberater oder dein Buchhaltungsprogramm weiter. Nur die ausgedruckte oder als Bild gespeicherte Version reicht für das Finanzamt nicht.
Ausstellen: so gehst du vor
- Prüfe deine Kunden. Wie viele Rechnungen gehen an Hausverwaltungen, Bauträger oder andere Firmen? Frag sie, ob sie E-Rechnungen schon jetzt bevorzugen und an welche Adresse sie gehen sollen.
- Wähle ein Programm, das ZUGFeRD oder XRechnung erzeugt. Word- oder Excel-Vorlagen können das nicht. Achte darauf, dass das Programm mindestens das Profil EN 16931 nutzt.
- Teste mit einem Firmenkunden. Schick eine Rechnung als E-Rechnung und frag nach, ob sie sauber in der Buchhaltung angekommen ist.
- Stelle vor 2027 oder 2028 komplett um, dann läuft es, wenn die Pflicht kommt.
ZettelFix schreibt jede Rechnung als E-Rechnung.
Rechnung einsprechen, fertig: als PDF für Privatkunden und gleichzeitig als ZUGFeRD-E-Rechnung (Profil EN 16931) für Firmenkunden.
Jetzt kostenlos loslegenHäufige Fragen
Muss ich als Handwerker E-Rechnungen schreiben?
Nur für Rechnungen an andere Unternehmen, zum Beispiel an Hausverwaltungen oder Firmen. Ab 2027 gilt das, wenn dein Umsatz im Vorjahr über 800.000 € lag, ab 2028 für alle. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen, dort reicht weiter PDF oder Papier.
Gilt die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen. Empfangen können müssen sie E-Rechnungen aber seit 2025, wie jedes Unternehmen. Dafür reicht ein E-Mail-Postfach.
Ist ein PDF eine E-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung ist eine Datei in einem strukturierten Format, das Software lesen kann, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD. Ein normales PDF gilt nicht als E-Rechnung, auch wenn es per E-Mail verschickt wird.
Was muss ich tun, um E-Rechnungen zu empfangen?
Du brauchst ein E-Mail-Postfach, über das Rechnungen ankommen, eine Möglichkeit, die Datei lesbar anzuzeigen, und du musst die E-Rechnung acht Jahre im Original aufbewahren. Ausdrucken reicht nicht.
Brauche ich für kleine Rechnungen bis 250 € eine E-Rechnung?
Nein. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto sind von der Pflicht ausgenommen und dürfen weiter als PDF oder auf Papier verschickt werden.
Kann ich eine ZUGFeRD-Rechnung auch an Privatkunden schicken?
Ja. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein normales PDF mit zusätzlich eingebetteten Daten. Deine Privatkundin öffnet sie wie jede andere PDF-Rechnung. So kannst du allen Kunden dasselbe Format schicken.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Stand: September 2026.